Re: Verjährung Baumangel


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Abgeschickt von ReiMa-Baudienstleistungen am 12 Maerz, 2012 um 20:59:20

Antwort auf: Verjährung Baumangel von Bernhard Weber am 08 Maerz, 2012 um 14:32:42:

: Hallo,

: bei einer Sanierung im April 2007 ist VOB vereinbart. Hat das Urteil des BGH vom 24.7.2008, Az.: VII ZR 55/07
: hier irgendeine Relevanz, sprich, werden hier alte Verträge möglicherweise noch mit einbezogen, also Fristen nach BGB?

: Bernhard

Werter Forumsteilnehmer,

die Frage die sich mir hier stellen würde wäre, ob Sie denn die VOB überhaupt haben rechtsgültig vereinbart.

Um die VOB als Vertragsgrundlage wirksam zu vereinbaren ist es erforderlich, dass Sie diese auch nachweislich erhalten haben.

Der Unternehmer muß Ihnen diese nachweislich übergeben.

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Mit freundlichen Grüßen
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Markus Reinartz
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PS. Unsere Beiträge hier in diesem Forum stellen lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Vielfach ist es so, dass ohne eine vorausgegangene Augenscheinseinnahme vor Ort am Objekt und ohne Sichtung der Bau- oder Planungsunterlagen nicht alle tatsächlichen Fakten und örtlich vorherrschenden Gegebenheiten präsent und bekannt sind, weswegen wir aus diesem Grund in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung für die Korrektheit des hier von uns eingestellten Beitrages übernehmen können.
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