Grenzbebauung 15m NRW Garage


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Abgeschickt von Tank170 am 08 Februar, 2005 um 08:30:01

In der LBO NRW ist ausgeführt, dass eine zulässige Grenzbebauung maximal 15m (alle Grenzen des Grundstücks insgesamt) beträgt. Was passiert denn nun, wenn z.B. 13m bereits bebaut sind und der Nachbar, weil er ebenfalls auf dieses freie Grenzstück eine Garage bauen möchte, der Bebauung dieser 3m zustimmt? Dass in solchen Fällen eine nachbarliche Zustimmung nicht ausreichen soll (so sehen es die Ausführungen wohl vor), leuchtet mir nicht ganz ein. Gibt es denn weitere Schutzbedürfnisse als die des direkten Nachbarn, der ja gerne zustimmen möchte?


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