Dachterrasse auf Grenzgarage - Schwarzbau


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Abgeschickt von rancher am 23 Maerz, 2012 um 08:33:37:

Hallo,
vllt. kann mir jemand von euch weiterhelfen:

Ein Nachbar hat auf einer Grenzgarage eine Dachterrasse errichtet.

Die Einsicht in die Bauakte hat gezeigt, dass die Terrasse nicht in der Baugenehmigung enthalten ist. Weder in den eingereichten Plänen, noch in den Berechnungen Wohn-, Aufenthaltsflächen bzw. Freiflächen ist eine Terrasse geplant. Zudem wurde die Genehmigung für das Wohnhaus und die Garage schon vor etwa 10 Jahre erteilt. Eine Fertigstellung des Bauvorhabens wurde 4 Monate nach Erteilung der Genehmigung angezeigt und es erfolgte eine "Endabnahme". Ein neuer Antrag für ein Dachterrasse befand sich nicht in der Bauakte und laut mündlicher Auskunft der SB wurde auch keine weitere Baugenehmigung beantragt und/oder erteilt.

Da der Nachbar zu keiner Einigung bereit war, haben wir einen Antrag auf Einschreiten bei der Baubehörde gestellt. Dieser wurde jedoch abgelehnt, weshalb wir Widerspruch eingelegt haben.

Wie verhält es sich eigentlich mit Nachbarrechten bei der Errichtung von Schwarzbauten? Die Baubehörde duldet den Schwarzbau. Da für die Terrasse keine Genehmigung vorliegt kann ich gegen eine solche auch nicht vorgehen, um meine Nachbarrechte geltend zu machen. Wie könnte man noch vorgehen?

Danke schon mal



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