Nutzungsänderung, Stellplätze


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Abgeschickt von S.G. am 08 Februar, 2005 um 17:05:19:

Wir wollen in Leipzig einen bisher noch nie genutzen Gewerberaum als Figurstudio nur für Frauen nutzen. Dabei handelt es sich eher um ein Beratungsbüro und ist nicht zu vergelichen mit einem Fitnessstudio. Der Raum ist ca. 100 qm groß. Ich muss jetzt beim Bauordnungsamt einen Nutzungsänderungsantrag stellen.Meine Frage ist jetzt: Wieviel Stellplätze muss man haben? Man konnte mir darüber im Bauordnungsamt keine definitive Zahl nennen. Und ich muss diese Parkplätze ja mit einer Ablösesumme (8.000 Euro je Platz) von der Stadt abkaufen. Was ist, wenn ich mein Gewerbe dort nicht mehr habe bzw. das Geschäft auflöse? muss nicht eigentlich der Hauseigentümer die Parkplätze kaufen? Kommt tatsächlich jemand kontrollieren, inwiefern das Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet ist? Bisher habe ich davon noch nie was gehört. Ich bin etwas ratlos.


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