Wegerecht


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Abgeschickt von Jan am 24 Maerz, 2012 um 12:20:10

Hallo Ihr ich hab da mal eine Frage. 2 Personen kaufen ein Grund Stück und lassen es teilen. A vorne b hinten . A gewährt ein geh und leitungsrechtrecht für b . Das Grundstück von a ist 860 qm groß und es gibt dort eine grz von 0,2. Es dürdften als ca 170 qm bebaut werden.Das Wegerecht ist 4m auf ca 29 m länge . Veringert sich jetzt durch das Wegerecht die bebaubare Fläche vom a um die Qm des "Weges " oder wird die grz noch Immer auf das ganze Grundstück berechnet. Ich würde ja sagen da der Weg zum Grundstück von a gehört wird auf die gesamte Fläche die grz berechnet war mir aber nicht sicher.t
Könnt ihr mir helfen




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