Re: Bayern, bauliche Anlage


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Abgeschickt von Bauamt am 24 Maerz, 2012 um 20:32:06:

Antwort auf: Bayern, bauliche Anlage von Schoten am 24 Maerz, 2012 um 16:18:08:

Ich verstehe die Fragestellung leider nicht.

Warum sollten bauliche Anlagen nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche(?) einnehmen dürfen ?

Auf welche Norm beziehen Sie sich ?

Die bauplanungsrechtliche zulässigkeit privilegierter Bauvorhaben im Außenbereich richtet sich nach §35 Abs. 1 BauGB. Da steht aber nichts von dem was Sie hier schildern ...

: Hallo,

: für die Beantwortung folgender Fragen wären wir sehr dankbar:
: Es geht hierbei um die anteilige Berechnung der Flächen in einem privilegierten Bauvorhaben im Außenbereich, in welchem die geplanten baulichen Anlagen nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnehmen dürfen.
: Die Gesamtfläche des Grundstückes auf den der Bauantrag gestellt wird beträgt 0,77 ha und die geplanten baulichen Anlagen bestehen aus 170 qm Heulager, 290 qm Stall, 90 qm Lager und 610 qm Zufahrt.

: 1.
: Ist die Erstellung einer Zufahrt aus Schotterbelag eine bauliche Anlage (Bayern)?
: 2.
: Was bedeutet untergeordnet konkret?
: 3.
: Können unsere anderenorts befindlichen Betriebsflächen von 10 ha in diese Berechnung einfließen?

:
: Viele Grüße
: Fam. Schoten





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