Abgeschickt von schoten am 25 Maerz, 2012 um 10:57:13:
Antwort auf: Re: Bayern, bauliche Anlage von Bauamt am 24 Maerz, 2012 um 20:32:06:
Hallo,
Im BauGB steht unter §1 Abs.1 Nr.1:
§ 35 Bauen im Außenbereich
(1) Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es
1.einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt,
siehe:
http://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__35.html
Außerdem haben wir vom Bauamt ein Schreiben bekommen, daß es beabsichtigt unseren Antrag abzu lehnen (wir dürfen jetzt Stellung dazu nehmen) und eine der Begründungen lautet:
Die im Eigentum stehende Fläche von unter 1 ha (Gesamtfläche 0,77 ha minus 1159 qm bauliche Anlagen = landwirtschaftliche Eigenfläche von ca. 0,654 ha) widerspricht § 35 Abs. 1 Nr 1 und deswegen handelt es sich um keinen im Außenebereich priviligierten Betrieb.
Viele Grüße
Schoten