Re: Baurecht im Gewerbegebiet


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Abgeschickt von Bauamt am 25 Maerz, 2012 um 15:04:17:

Antwort auf: Baurecht im Gewerbegebiet von Loewe2012 am 25 Maerz, 2012 um 11:36:55:

§ 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO):


Gewerbegebiete

(1) Gewerbegebiete dienen vorwiegend der Unterbringung von nicht erheblich belästigenden Gewerbebetrieben.

(2) Zulässig sind 1.
Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze und öffentliche Betriebe,
2.
Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude,
3.
Tankstellen,
4.
Anlagen für sportliche Zwecke.

(3) Ausnahmsweise können zugelassen werden 1.
Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind,
2.
Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke,
3.
Vergnügungsstätten.

Selbst wenn Ihre Klage - aus welchen Gründen auch immer - erfolgreich sein sollte , frage ich mich schon, ob die Stadt wohl freiwillig Ihre Grundstücke an Sie als ehem. Gegner im Klageverfahren verkaufen würde...
Angesichts des politischen Druckes auf eine Stadt genügend Kindergartenplätze zu schaffen, wäre das wohl kaum der Bevölkerung gegenüber zu rechtfertigen. Das hängt aber natürlich von der kommunalpolitischen Situation vor Ort ab.

Ihre allerletzte Frage zumindest ist leicht zu beantworten:
Wenn etwas (gesetzlich) erlaubt ist, kann man (juristisch) natürlich nichts dagegen tun. Es sei denn natürlich Sie nehmen sich ein Beispiel an Stuttgart21 ...

: Hallo,

: und zwar hätte ich zwei Fragen zum Baurecht.

: 1: Kann in einem großen Gewerbegebiet ein Kindergarten gebaut werden neben einer Logistikfirma direkt auf dem Nachbargrundstück ? Es gibt sonst nirgends bezahlbare Flächen und vor allem keine mehr im städtischen Besitz, daher diese Planung.

: 2: Ändert sich etwas an der baurechtlichen Situation wenn ein Teil der Kindergartenplätze für Mitarbeiter der benachbarten Firmen als Betriebskindergarten gedacht ist ?

: Das Grundproblem sind natürlich nicht die Kinder, sondern die Tatsache, dass wir eigentlich geplant hatten, das Nachbargrundstück von der Stadt für eine Betriebserweiterung zu kaufen, was jetzt aber nicht mehr geht. Es gibt aber noch genug freie Grundstücke ca. 100 m weiter.

: Ich hoffe auf ein paar Anregungen bzw. Hinweise ob sowas überhaupt erlaubt ist. Wenn es erlaubt ist, was kann man noch sinnvolles dagegen tun?

: Danke.





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