Re: Hausanschlußkosten?


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Abgeschickt von pjf am 25 Maerz, 2012 um 23:57:45

Antwort auf: Hausanschlußkosten? von Hueser am 25 Maerz, 2012 um 21:27:42:

Hallo,
Grob erklärt fallen folgende Kosten an:

- Kostenerstattungsbeiträge für die erstmalige Errichtung von Kanal- und Wasserleitungen (mit Revisionschächte) - die sind von Par. 42 des Kommunalen Abgabengesetzes (KAG) definiert und fallen meiner bescheidenen Meinung nach unter die "Hausanschlusskosten".


Weiterhin fallen an oder k ö n n e n anfallen:

- Beiträge für die erstmalige Herstellung von leitungsgebundenen Einrichtungen ( Wasser - Kanal)

- Beiträge für den Ausbau von Anlagen der leitungsgebundenen Einrichtungen (Hochwasserbehälter, Klärwerke, Trinkwasserbrunnen usw.)

- Erschließungskostenbeiträge für eine Straße

- Straßenausbaubeiträge für die Erneuerung oder Verbesserung einer Straße

- Kosten für den Anschluss an das Stromnetz

- Kosten für den Anschluss an das Telefonnetz

- Kosten für den Anschluss an das Breitbandkabelnetz

- Kosten für den Anschluss an das Gasversorgungsnetz

- Kosten für den Anschluss an eine Fernwärmeversorgung

In diesen Fällen kommt ganz präzise auf den genauen Wortlaut des Notarvertrags an. Sie hätten natürlich Unklarheiten schon bei Vertragsabschluss klären sollen.

Jetzt würde ich Ihnen vorschlagen, mit dem Notar zusammen den Vertrag auf unklare Punkte abzuklären. Material haben Sie ja jetzt.


Gruss

pjf

: Hallo,

: habe in meinem Notarvertrag zu unserem Haus stehen:
: "Die Hausanschlußkosten sind in jedem Fall vom Verkäufer geschuldet; sie sind aber in der Pauschalvergütung des Bauunternehmers enthalten und von diesem herzustellen"

: 1. Was fällt unter Hausanschlußkosten? (Gas, Wasser, Abwasser, Strom...?)
: 2. Muß ich nachdem diese in der Pauschalvergütung includiert sind, mit weiteren Kosten diesbezüglich rechnen?
: mit freundlichem Gruß
: Andreas Hüser





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