Re: Gartenhaus auf landwirtschaftlichen Gelände


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Abgeschickt von Bauamt am 26 Maerz, 2012 um 20:53:24:

Antwort auf: Gartenhaus auf landwirtschaftlichen Gelände von Sandra am 26 Maerz, 2012 um 10:19:39:

Bei einer Pferdewiese gehe ich mal von einem Grundstück im Außenbereich aus.
Außerdem gehe ich mal davon aus, dass Ihr Bauvorhaben nicht privilegiert ist, und insbesondere keinem landwirtschaftlichen Betrieb dient.

Dann ist so gut wie nichts zu machen (§ 35 BauGB).


: Hallo,
:
: wir ziehen zum ersten um und wollen ein Gartenhaus mit 18 m³ für meine Meerschweinchen aufstellen. Es ist eine Pferdewiese des Vermieters und laut Bauamt wo ich grade angefrufen habe als landwirtschaftliches Grundstück eingetragen. Sie konnte mir keine weiteren Auskünfte geben. Gib es etwas was man da noch machen kann? Haben schon das Stück ausgehoben wo es stehen soll -.-

: Wäre um Antwort sehr dankbar.

: MfG Sandra





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