Re: Wegerecht


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von oberh am 27 Maerz, 2012 um 16:45:12

Antwort auf: Re: Wegerecht von Jan am 26 Maerz, 2012 um 13:16:30:

"ingetragen werden SOLL" ? ? ? ?

Hi Jan!

Es ist an der Zeit einmal inne zu halten und tief durchzuatmen ...

Soll heissen - ab zu Deinem Bauamt und kläre, ob dieses von Euch eine Baulast (gfl) VERLANGT.

Wenn ja, dann könnt Ihr Euch die Eintragung im Grundbuch sparen.

Dann jedoch wird die Baulastfläche von der Grundstücksfläche abgezogen, bevor GRU und GFZ berechnet werden.
Mir stellt sich hier dann die Frage, ob vier Meter Breite der zu belastenden Fläche wirklich sein müssen.





Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]