Re: Gartenhäuschen


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Abgeschickt von P. Lahm ;-) am 28 Maerz, 2012 um 21:33:54:

Antwort auf: Re: Gartenhäuschen von pjf am 21 Maerz, 2012 um 16:18:45:

Einige allgemeine Erläuterungen habe ich hier gefunden:
http://nrw-baurecht.de/viewtopic.php?f=13&t=147
: Hallo,
: zu viele Fragen sind für eine Beantwortung offen:

: Wo soll das Häuslein aufgestellt werden? Überplanter Bereich (Bebauungsplan)? Unbeplanter Innenbereich? Außenbereich (Wald, Wiese)?

: Gilt für den Aufstellungsort in Ihrer Gemeinde vielleicht eine Gestaltungssatzung, die die Zulässigkeit von Gartenhausern regelt?
:
: Auskunft geben die örtlichen Bauämter im Rathaus bzw. Verwaltungsgemeinschaft.

: Dort können sie auch gleich nach den landesrechtlichen Vorschriften fragen, insbesondere, ob und wie das Häuslein möglicherweise verfahrensfrei erstellt werden kann.

: Falls weiterhin Fragen offen sein sollten, teilen Sie das hier mit; bitte vergessen Sie nicht die Angabe Ihres Bundeslandes.

: Gruss pjf
:

: : Brauch ich für ein Gartenhäuschen eine Genehmigung?...oder wie groß darf es sein ohne eine Genehmigung einzuholen... Auflagen?! bzgl. Wände, Dach, usw.




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