Re: Schaukel / Spielturm im Garten


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Abgeschickt von P. Lahm ;-) am 28 Maerz, 2012 um 21:36:28:

Antwort auf: Re: Schaukel / Spielturm im Garten von Lutz am 20 Maerz, 2012 um 08:20:44:

Ob es allerdings eine gute Idee ist, es sich wegen solcher Dinge mit dem Nachbarn zu verscherzen?
Unter http://nrw-baurecht.de/viewtopic.php?f=13&t=260 gibt es ein paar Überlegungen zu Baumhäusern etc. - und den Rat, sich besser zu verständigen!

: Die Rechtssprechung definiert sogar einen Kletterturm als bauliche Anlage, nicht aber als Aufenthaltsraum. Theoretisch kann das Spielgerät also direkt am Nachbarzaun errichtet werden. Wer auf Nummer sicher gehen will, informiert sich bei der zuständigen Gemeinde nach etwaigen Richtlinien/Bebauungsplänen/Satzungen....
: Siehe dazu:
: http://www.sueddeutsche.de/geld/urteil-baufreiheit-fuer-kinderspielturm-1.212139


: : Hallo,

: : eine Schaukel würde ich nicht als bauliche Anlage betrachten, damit wären auch keine Grenzabstände einzuhalten.

: : Grüße,

: : Bolanger

:
: : : Hallo
: : : Wir möchten gerne eine Schaukel (normgröße) im Garten aufstellen. Sie soll im Garten so aufgestellt werden, dass sie etwa 1,50 m vom Nachbarn entfernt verdeckt durch eine Hecke steht.
: : : Nun möchte unser Nachbar das nicht. Es würde seine Privatsphäre stören. Es könnten die Kinder in den Garten schauen und er sehe sie ja dann auch immer.
: : : Nun meine Frage: Darf der Nachbar einfach so sagen, ich will nicht, dass die Schaukel an meiner Grundstücksgrenze steht? Gibt es einen Mindesabstand?




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