Re: Begrünungspflicht von Garagen mit Flachdach


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Abgeschickt von Bauamt am 28 Maerz, 2012 um 23:15:30:

Antwort auf: Re: Begrünungspflicht von Garagen mit Flachdach von Bernd am 28 Maerz, 2012 um 21:38:57:

Der Artikel sollte etwas weiterhelfen:

http://de.wikipedia.org/wiki/Unbestimmter_Rechtsbegriff


: Danke für eure Antworten.

: Was im allgemeinen eine extensive Begrünung ist, kann man überall nachlesen, aber gibt es dafür eine DIN, auf die sich die Behörde rechtlich berufen könnte? Wikipedia-Artikel zählen nicht vor Gericht...


: : extensive Begrünung ist eine Begrünungstechnik, die bestimmte Pflanzenarten und Aufbauhöhen definiert, die sehr flach sind und mit Pflanzen versehen ist, die auch längere Trockenzeiten aushalten und sich wieder entwickeln, wenn es wieder regnet. Im Gegensatz dazu steht die intensive Begrünung, die extrem hohe Erdaufbauten benötigt, durch die Berücksichtigung einer gesättigten Wasserschicht sehr schwer ist, dann aber auch die Anpflanzung von Bäumen möglich macht.

:
: : : Die Pflicht eine Garage zu begrünen ist natürlich so zu verstehen, dass die Garage dauerhaft begrünt sein muss.
: : : Ob es eine Behörde nach vielen Jahren bemerkt, wenn eine Begrünung fehlt, steht auf einem anderen Blatt ...

: : :
: : : : Hallo Forum,

: : : : eine ähnliche Frage gab es hier schon, da wollte jemand wissen, was passiert, wenn laut B-Plan Garagen/Carports begrünt werden müssen und man es nicht tut --> Zwangsgelder der Behörde bis zur Begrünung oder Rückbau

: : : : Soweit verstanden, was passiert aber, wenn man aus Kostengründe selbst begrünt (es ist im B-Plan nicht vorgeschrieben, dass das eine Fachfirma machen muss), die Dauerhaftigkeit dieser Begrünung aber zu wünschen übrig lässt (Pflanzen gehen z.B. nach 2 Jahren kaputt). Im B-Plan steht auch nicht, dass für alle Zeiten dafür gesorgt werden muss, dass die Begrünung OK bzw. aufrecht zu erhalten ist.

: : : : Beispiel: Man begrünt (als Laie), Behörde sagt bei einer Begehung OK, 2 Jahre später ist alles kaputt, was passiert dann? Kann die Behörde eine erneute Begrünung erzwingen? Wenn ja, wie lange geht das Spiel? 30 Jahre?

: : : : Beispiel andersherum: Was passiert wenn begrünt wurde (Beweis mit Fotos), die Behörde aber erst nach 2 Jahren die Begrünung überprüft, diese dann aber zwischenzeitlich kaputt ist? Anhand der Fotos kann die Begrünung nachgewiesen werden.

: : : :
: : : : 2. Problem:
: : : : Im B-Plan steht nur "extensive Begrünung". Wer definiert das? Wie kann die Behörde das entscheiden, ob extensiv begrünt wurde bzw. welche Maßstäbe werden bei der Begutachtung angewendet? Auf welcher rechtlichen Grundlage kann die Behörde Nachbesserung verlangen, falls sie der Meinung ist, dass nicht extensiv begrünt wurde?

: : : : Danke für eure Antworten im voraus.

: : : : Bernd





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