Re: Bebauung an der Grundstücksgrenze


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 29 Maerz, 2012 um 12:10:00

Antwort auf: Bebauung an der Grundstücksgrenze von Stefan am 29 Maerz, 2012 um 11:11:36:

erforderlicher Mindestabstand in den meisten Bundesländern 3,0 m zum Teil auch 2,50 m, siehe Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes unter "Abstand(s)flächen"

Höhe der Bepflanzung ergibt sich eher aus dem Nachbarschaftsrecht des jeweiligen Bundeslandes. 3,0 m hoher Bambus dürfte regelmäßig nicht zulässig sein.


: Hallo,

: ich möchte gerne so nah wie möglich an meiner Grundstücksgrenze einen Wasserfall im Garten bauen (der natürlich in einem Teich endet). Der Wasserfall soll an meiner Grundstücksgrenze-Ecke entstehen wo zu zwei seiten Nachbargrundstücke beginnen. Ich möchte in dieser Ecke eine Eck-Mauer errichten, gegen die ich dann Erde auffülle um einen Bachverlauf zu haben. Die Mauer soll ca. 2,30m hoch werden, damit ich einen vernüpftigen Wasserfall/Bachverlauf habe.
: Jetzt ist meine Frage, wie weit ich von den Nachbargrundstücken weg sein muss, um eine Mauer in dieser Höhe zu bauen (einen Zaun darf ich ja nur in 1,80m Höhe errichten). Weiter wäre interessant, ob ich Bambus, Schilff oder ähnliches (Wachstumshöhe ca. 3m) direkt an der Grundstücksgrenze pflanzen darf um einen höheren Sichtschutz zu haben.

: Wenn jemand schon erfahrungen mit der Bebauung an Grundstücksgrenzen hat, wäre ich für jede Information dankbar!
: Vielen Dank im voraus...





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