Abgeschickt von Steeg am 29 Maerz, 2012 um 15:44:22:
Antwort auf: Re: § 637 Selbstvornahme von oberh am 29 Maerz, 2012 um 09:49:24:
.......und vorher mal ein Einschreiben schicken mit der Aufforderung die Mängel zu beseitigen oder schon geschehen ?
: Hi!
: Das reicht noch nicht ...
: Der vereidigte SV sollte vom Gericht bestellt werden.
: Eine Selbstvornahme sollte erst stattfinden, wenn eine Beweissicherung durch diesen SV stattgefunden hat.