Re: § 637 Selbstvornahme


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Abgeschickt von Steeg am 29 Maerz, 2012 um 15:44:22:

Antwort auf: Re: § 637 Selbstvornahme von oberh am 29 Maerz, 2012 um 09:49:24:

.......und vorher mal ein Einschreiben schicken mit der Aufforderung die Mängel zu beseitigen oder schon geschehen ?

: Hi!

: Das reicht noch nicht ...

: Der vereidigte SV sollte vom Gericht bestellt werden.

: Eine Selbstvornahme sollte erst stattfinden, wenn eine Beweissicherung durch diesen SV stattgefunden hat.




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