Re: Grenzgarage Hangabfallend-wie hoch darf sie sein???


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Abgeschickt von Bauamt am 29 Maerz, 2012 um 19:09:38:

Antwort auf: Grenzgarage Hangabfallend-wie hoch darf sie sein??? von ILA am 29 Maerz, 2012 um 13:46:18:

Abstandsflächenvorschriften hängen vom Bundesland ab, in dem Sie bauen wollen.

Üblicherweise ist aber tatsächlich das Ursprungsgelände maßgebend.

Soweit aufgrund der Hanglage eine atypische Grundstückssituation vorliegt, kommt ggf. die Erteilung einer Abweichung in betracht.

Sie sollten sich an die Genehmigungsbehörde wenden und die Situation dort besprechen.
In den meisten Bundesländern dürfte dies die Kreisverwaltungsbehörde sein (Landratsamt oder kreisfreie Stadt) und nicht die Gemeinde.

: Hallo, stimmt es, dass auch bei Grundstücken am Hang die Garage an der Nachbarsgrenze überall nur 3m aus dem "gewachsenen Boden" gucken darf, oder gibt es Ausnahmen bei hangabfallenden Grundstücken? Der Nachbar stimmt nämlich nicht zu, dass unsere Garage 3,50m aus dem Boden schauen würde.
: Bin dankbar über jede Hilfe, da die Gemeinde angeblich auch nur die 3m-Höhengrenze kennt. Danke





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