Re: Nutzungsänderung, Stellplätze


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Abgeschickt von Jan am 10 Februar, 2005 um 19:12:28

Antwort auf: Nutzungsänderung, Stellplätze von S.G. am 08 Februar, 2005 um 17:06:05:

Hallo,
ich habe ein ähnliches Problem in NRW (siehe mein Eintrag). Grundlage für die Stellplatzablöse ist in NRW die Landesbauordnung, die besagt, dass bei Neubau oder wesentlicher Nutzungsänderung die benötigten Stellplätze zu schaffen sind, um einfach den erwarteten Stellplatzbedarf zu decken. Kann man diese nicht auf eigenem Grund herstellen, so ist eine Zahlung fällig pro Stellplatz, der nicht geschaffen werden kann. Das federführende Organ ist in NRW die Gemeinde, also das Bauaufsichtsamt, die legen die Anzahl der benötigten Stellplätze fest und erstellen auch den Bescheid über die zu leistende Zahlung. Bei dem genannten Betrag von 8000 pro Platz ist also auf jeden Fall die Anzahl vorher festlegen zu lassen, die aber je nach Nutzungsart schwankt (ein Ladenlokal benötigt weniger Stellplätze als eine Gaststätte bei gleicher Nutzfläche). Je nach Anzahl der Plätze kann es also durchaus Sinn machen mit seinen Plänen in ein anderes Objekt zu ziehen, wo Stellplätze vorhanden sind, oder in eine andere Stadt, die einen geringeren Betrag pro Platz ansetzt - auch eine Art der Wirtschaftsförderung.



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