Re: Wintergarten abstandsflache nicht eingehalten


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Abgeschickt von Bauamt am 30 Maerz, 2012 um 22:50:23:

Antwort auf: Wintergarten abstandsflache nicht eingehalten von Ogün zorlu am 30 Maerz, 2012 um 20:56:48:

Als Käufer eines Grundstückes sind Sie Rechtsnachfolger des Voreigentümers und treten in seine Rechtsposition ein.
D.h. seine damalige Zustimmung (sofern gegeben) gilt daher auch für Sie. Auch eine ggf. eingetretene Verwirkung durch längere Untätigkeit gilt für Sie.

Falls die Baugenehmigung den Wintergarten umfasst und Abstandsflächen im Prüfprogramm waren, ist jede Anfechtungsmöglichkeit ohnehin verfristet (1 Monat nach Zustellung einer Genehmigungskopie an den Voreigentümer bzw. 1 Jahr nach Kenntnis).

Ob Sie noch Rechtsmittel haben, müsste man im Detail prüfen.
Falls Ihnen die 30 cm das Wert sind, können Sie sich ja an einen Fachanwalt wenden.

: Unsere Nachbarin hat ein Wintergarten vor Jahren bauen lassen hat eine baugehnemigung Aber der Abstand zu grenze ist nur 270 kann ich sie zurück bauen lassen da ich der neuer Nachbar bin und sie mir keine zustimmung für meine terassenüberdachung gegen hat





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