Re: Änderung der Fassaden-Ansicht


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Abgeschickt von Bauamt am 01 April, 2012 um 19:37:47:

Antwort auf: Änderung der Fassaden-Ansicht von Kerstin Fuhrmann am 01 April, 2012 um 16:25:47:

Ihre Antwort hängt vom Bundesland ab.

In Bayern zumindest würden Sie wohl keine Baugenehmigung brauchen; aber sehr wohl eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis, falls das Gebäude ein Denkmal wäre.

Der Rechtssicherheit wegen sollten Sie sich direkt an die für Sie zuständige Genehmigungsbehörde wenden und dort nachfragen.

: Wir wollen neue Fenster einbauen lassen und übberlegen nun, ob man eine Genehmigung braucht, wenn man die Anzahl der Fenster ändern will. Konkret heißt das, das sich im Obergeschoß momentan 4 kleine Fenster befinden, welche wir dann durch 2 größere ersetzen würden.
: Wer weiß darauf eine Antwort?




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