Re: Anbau auf Grundstücksgrenze


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 01 April, 2012 um 21:24:49

Antwort auf: Anbau auf Grundstücksgrenze von Marko am 01 April, 2012 um 19:59:16:

Eindeutig: vielleicht! ... was weg ist, ist weg und Bestandschutz kann nur in Anspruch genommen werden, wenn es auch einen (nennenswerten) Bestand gibt. Mit "weg" ist auch der Bestandschutz weg und was vor 200 Jahren mal auf dem Grundstück drauf war oder nicht, ist heute ohnehin egal.

Entweder ist eine Grenzbebauung heute grundsätzlich zulässig oder eben nicht. Wenn sie zulässig ist, kann der Nachbar nichts machen. Ist sie nicht zulässig, kann er sie verhindern, in dem er keine Zustimmung oder Baulast übernimmt, die zum Nachweis der dann nachzuweisenenden Abstandflächen (zu Recht) verweigert.

Zunächst wären also die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu prüfen.

Vorab kann man aber schon mal davon ausgehen, dass der Vollzug des Abriss keine gute Idee war, wenn man vorhatte an der Stelle nochmal irgendwas zu bauen bevor man nicht geprüft hat, ob man die Stelle überhaupt wieder bebauen darf.

: An unserem Wohnhaus ist ein eingeschossiger Anbau angebaut, der jedoch mit seiner Aussenwand genau an die Grundstücksgrenze grenzt. Im zuge der Gebäudesanierung habe ich den Anbau weggerissen, und möchte ihn genauso wieder hinbauen wie er war. Jedoch mit dem Unterschied dass ich nun noch ein Obergeschoss draufsetzen möchte. mein Nachbar findet das nicht so gut. Niemand weiß, ob vor 100 Jahren nicht schon mal ein Obergeschoss drauf war. Immerhin ist das Haus über 220 Jahre alt.
: Kann mein Nachbar das Obergeschoss verhindern?





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