Baulinie-Abstand


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Abgeschickt von Gerhard Wüst am 02 April, 2012 um 17:37:23

Hallo,
mich interessiert folgendes:
bisher bestand eine Baulinie (uralt)von 8 m zum Nachbargrundstück.Der Gemeinderat bechloß a)künftig ist nur noch 3 m einzuhalten.Dagegen erfogte Einspruch.
b) der Gemeinderat beschloßdann erneut, 5 m sind einzuhalten da es eine neue Verordnung/Gesetz gäbe.
was gilt ?( Es besteht kein öffentliches Interesse da ein Investor bauen will ).Es wurden alte Gebäude die bisher 8 m Abstand hatten abgerissen.Es stehen aber im Anschluss noch weitere Gebäude in der alten Baulinie.
Kann man so einfach eine alte genehmigte Grenze wegen eines Investors bevorzuen/ändern ?
Danke für die Antwort.





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