Beweisbeschluss mit Rechtsfrage als Verfahrensverstoß?


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Abgeschickt von Matko2 am 02 April, 2012 um 17:46:45

Ein Gericht beauftragt einen Sachverständigen Dipl.-Ing. (Statiker) mit Beantwortung zahlreicher Fragen zur Statik eines Hauses, eine der Fragen ist aber eine "Rechtsfrage" (meiner Meinung nach) und lautet: "Falls die Mangelbeseitigung nicht oder nur mit einem unverhältnismäßigen Aufwand möglich ist, welcher Minderungsbetrag ist hierfür anzusetzen?"

Meiner Meinung nach handelt es sich um eine Rechtsfrage an den Sachverständigen, da dieser entscheiden soll, ob die Mangelbeseitigung "nur mit einem unverhältnismäßigen Aufwand" möglich ist. Ich denke, das ist eine rein juristische Frage, was ein "unverhältnismäßiger Aufwand" ist, oder?

Wenn das Gericht also den Sachverständigen mit einer "Rechtsfrage" beauftragt hat, dann liegt hier doch ein "Verfahrensverstoß" vor oder?
Im Urteil OLG Nürnberg, Beschluss vom 23.08.2010 - 4 W 2413/07 (Müller-Stoy) heisst es nämlich "Die Beauftragung des Sachverständigen mit der Beantwortung von Rechtsfragen wird allgemein als schwerer Verfahrensverstoß angesehen"

Sehe ich es richtig?

Vielen Dank!
M.



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