Abgeschickt von Bauamt am 02 April, 2012 um 23:57:14:
Antwort auf: Baulinie-Abstand von Gerhard Wüst am 02 April, 2012 um 17:37:23:
Gemeinderäte können beschliessen was sie wollen, Rechtskraft hat es dadurch noch lange nicht.
Hat der Gemeinderate etwas einen Bebauungsplan (=Satzung) aufgestellt oder einen bestehenden geändert ?
Aber nein, man kann nicht "so einfach" einen Bebauuungsplan aufstellen oder ändern; dafür gibt es Verfahrensvorschriften im Baugesetzbuch.
Wahr ist aber auch, dass die Gemeinde die Planungshoheit hat und daher grundsätzlich das Recht hat dies zu tun - und zwar auch gegen den Willen von Anwohnern.
"Baulinien" zu Nachbargrundstücken sind übrigens recht ungeöhnlich. Sind Sie sich, dass sie hier die richtigen Begriffe verwenden ?
: Hallo,
: mich interessiert folgendes:
: bisher bestand eine Baulinie (uralt)von 8 m zum Nachbargrundstück.Der Gemeinderat bechloß a)künftig ist nur noch 3 m einzuhalten.Dagegen erfogte Einspruch.
: b) der Gemeinderat beschloßdann erneut, 5 m sind einzuhalten da es eine neue Verordnung/Gesetz gäbe.
: was gilt ?( Es besteht kein öffentliches Interesse da ein Investor bauen will ).Es wurden alte Gebäude die bisher 8 m Abstand hatten abgerissen.Es stehen aber im Anschluss noch weitere Gebäude in der alten Baulinie.
: Kann man so einfach eine alte genehmigte Grenze wegen eines Investors bevorzuen/ändern ?
: Danke für die Antwort.