Re: Hilfe !!!


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Abgeschickt von Bauamt am 04 April, 2012 um 13:15:38:

Antwort auf: Hilfe !!! von Casam am 04 April, 2012 um 12:28:47:

Die Klage hat nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn die Genehmigungsbehörde bei der Prüfung einen Fehler gemacht hat und die Genehmigung daher rechtswidrig ist.

Ob die Behörde einen Fehler gemacht hat, ist aus Ihren Angaben nicht zu entnehmen ...

Einer der kritischsten Punkte dürften aber die Abstandsflächen sein. Reden Sie mit Ihrem Planer und fragen Sie Ihn, ob er sicher ist, dass Ihr Vorhaben die Abstandsflächenvorschriften einhält und insbesondere keine Abstandsflächen ohne Erlaubnis auf das Grundstück des klagenden Nachbars fallen.

: Hallo Ihr Lieben ! Ich habe ein dringendes Anliegen!

: Ich möchte in nächster Zeit unser Haus umbauen, d.h. wir machen unser Dach Steiler - kein Kniestock - um eine weitere Wohnung zu erhalten - der Bauplan alles bereits genehmigt - wir wollten in den nächsten 2 Wochen anfangen - bekommen wir heute ein Schreiben vom Verwaltungsgericht bla Bau etc. das unser lieber Herr Nachbar der Mietshäuser hinter uns hat - Einspruch eingelegt hat - bzw. das Landratsamt verklagt hat bezgl. dieser Genehmigung !

: Hat der da eine Chance ??? Wir sind echt am Ende und ich bitte um Hilfe !!

: Danke schon mal im voraus "!




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