Re: Genehmigte Garage auf Grenze - Möglicher Baustopp ?


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Abgeschickt von Bauamt am 04 April, 2012 um 13:21:50:

Antwort auf: Genehmigte Garage auf Grenze - Möglicher Baustopp ? von cal79 am 04 April, 2012 um 08:57:33:

Falls die Garage plangemäß errichtet wird und trotzdem rechtswidrig ist, dürfte in ertser Linie Ihr Planer für den Schaden aufkommen müssen. Sie haben einen vertraglichen Anspruch auf fehlerfreie und rechtmäßige(!) Planung.

Falls die Garage planwidrig (abweichend von der Genehmigung) errichtet wird, kommt es auf den Verursacher an. Denkbar wäre z.B. Schuld des Bauherren durch falsche Anweisung an Baufirmen oder die Baufirmen, durch falsche Umsetzung der Genehmigungsplanung.

Wichtig ist aber erstmal, ob der Nachbar überhaupt recht hat.

Übrigens dürfen Sie nicht vergessen, dass Baugenehmigungen im allgemeinen nicht alle Bauvorschriften im Prüfprogramm haben. Die jeweils ausgeklammerten Vorschriften sind durch den Bauherrn eigenverantwortlich einzuhalten. Dies betrifft in vielen Bundesländern auch die besonders kritischen Abstandsflächenvorschriften im vereinfachten Genehmigungsverfahren.

: Hallo,

: Unsere Garage wurde bereits im vergangenen Frühjahr (also vor ca. einem 3/4 Jahr) von der Baubehörde genehmigt und wird nun gebaut. Der Rohbau steht fast, jetzt kommt der Nachbar und meint, dass die Garage zu groß (weiß nicht, ob er die Innenfläche oder Wandfläche meint). Es ist eine Grenzbebauung. Könnte der Nachbar hier einen Baustopp verlangen bzw. die Baugenehmigung im Nachgang entzogen werden ? Wer kommt in einem solchen Fall für die Kosten auf (Amt?)
: Vielen Dank für die Antworten.





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