Re: Antwort auf Hilfe !!!


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Abgeschickt von Tim am 04 April, 2012 um 21:49:37:

Antwort auf: Re: Antwort auf Hilfe !!! von Bauamt am 04 April, 2012 um 18:36:42:

Nun gut,

leider kann ich zu Details des Baugenehmigungsverfahrens in Bayern wenig sagen, schloss nur aus der Darstellung, dass der Vermesser eben wegen dieser €nderungen dort war und da das Haus schon steht, ging ich von einer Festlegung der Hšhenlagen aus, die ja vor allem fŸr die AbstandsflŠchen relevant sind. Aus Baden-WŸrttemberg kenne ich es ausschlie§lich so, dass bei (im Hinblick auf Hšhenlagen und AbstandsflŠchen) kritischen AntrŠgen der Vermesser die Berechnung der AbstandsflŠchen Ÿbernimmt und eine entsprechende Zeichnung dem Baugesuch beigelegt wird. Aber geben wir doch die Frage weiter:
Wurden im Baugenehmigungsverfahren die AbstandsflŠchen berechnet und dargestellt und wenn ja, von wem?

Da ich mich aber in Bayern zu wenig auskenne, klinke ich mich aber besser aus bei dieser Frage.

Gru§ Tim

: Ein Vermesser ist doch nicht verantwortlich für die Einhaltung zusätzlicher Abstandsflächen.

: Und im vereinfachten Genehmigungsverfahren in Bayern, welches hier wohl zur Anwendung gekommen ist, sind Abstandsflächen nicht im Prüfprogramm enthalten (Art. 59 BayBO).
: Anders gesagt, die Baugenehmigung hat keinerlei Aussagekraft hinsichtlich der Abstandsflächen und kann daher auch nicht aufgrund einer Abstandsflächenverletzung angefochten werden.

: Das größere Problem wäre hier ein Verpflichtungsanspruch des Nachbarn auf Rückbaz der Aufstpckung. Dies ist jedoch unabhängig von der Baugenehmigung.


: : Hallo,

: : also die Firsthšhe ist schon mal nicht nachbarschŸtzend, da kann der Nachbar nicht in seinen Rechten verletzt sein, was aber Vorraussetzung ist fŸr den Erfolg eines Widerspruches. Hat er denn schon im Baugenehmigungsverfahren Einspruch eingelegt oder hat er seine Zustimmung erteilt?
: : Das einzige, was in diesem Falle sein kann, ist dass die AbstandsflŠchen sich durch das hšhere Dach vergrš§ern und wenn sogar der Vermesser da war, gehe ich davon aus, dass da alles stimmt, die grš§eren AbstandsflŠchen also auf Ihrem GrundstŸck liegen. Gibt es dazu ggf. eine Zeichnung im Bauantrag? Sollte er nur das Haus als zu hoch empfinden, weil es eben hšher ist als vorher, sehe ich keine Chance fŸr seinen Widerspruch!

: : Gru§,
: : Tim

: : : Vielen Dank für die Antworten!

: : : Wir sind in Bayern!

: : : Vor der Baugenehmigung war extra das Vermessungsamt da - hat alles nochmal neu vermessen - obwohl wir ja nur Aufstocken bzw. den Dachstuhl steiler machen !

: : : Ich gehe davon aus, daß wir keine Baugenehmigung erhalten hätten, wenn der Vermesser da irgendeine Schwierigkeit gesehen hätte ! Da wir lediglich durch die Anhebung des Dachstuhls (ohne Kniestock) ca. 80 cm höher sind.

: : : Der liebe Herr Nachbar ist bekannt als "Streithahn" und hat damals schon als er die Häuser hinter uns gebaut hat - beachtliche Sachen nicht wirklich eingehalten - aber das wird er sich jetzt wohl doch von uns anhören dürfen bzw. kann er die daraus enstandenen Schäden SOFORT beheben - soviel zum Thema gute Nachbarschaft !

: : : Wir sind einfach etwas überfordert mit soviel Neid und Spaß am streiten !





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