Re: Abenteuerspielplatz soll durch zwei Häuser auf Minimalplatz verkleinert werden


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Abgeschickt von Bauamt am 09 April, 2012 um 22:15:21:

Antwort auf: Re: Abenteuerspielplatz soll durch zwei Häuser auf Minimalplatz verkleinert werden von pjf am 09 April, 2012 um 21:21:25:

Also grundsätzlich hat niemand ein (einklagbares) Recht auf einen Abenteuerspielplatz.
Daher kann eine Gemeinde einen Abenteuerspielplatz durchaus "einfach so" beseitigen, genauso wie eine Gemeinde auch ein städtisches Freibad schliessen kann oder andere freiwilligen Leistungen einstellen kann.

Etwas anders könnte ausnahmsweise nur dann gelten, wenn tatsächlich ein Bebauungsplan der Gemeinde vorhanden wäre, der einen Spieplatz dort festsetzt; wie bereits vom Vorposter erwähnt.
Allerdings muss man hierbei wissen, dass die Gemeinde einen ggf. vorhandenen B-Plan Kraft ihrer Planungshoheit durchaus ändern kann und dort z.B. Wohnbebauung festsetzen kann.
Dauerhaft wäre auf diesem Wege durch die Anwohner wohl kaum etwas zu verhindern.

: Auch Hallo,

: gehen Sie doch mal in ihre beschauliche Kleingemeinde unf stellen Sie folgende Fragen:

: - gibt es einen Bebauungsplan, in dem das Spielplatzgelände als solches festgesetzt worden ist? Gibt es ein Planänderungsverfahren?

: - wie ist die Gemeinde an ihr Eigentum an dem Spielplatzgelände gekommen? Durch eine öffentlich-rechtliche Umlegung vielleicht???
: Wenn ja, lassen sie sich das genau erklären. Fragen Sie mal, was die Gemeinde definitiv für den Spielplatzgrund bezahlt hat oder ob die Gemeinde den Grund durch das Umlegungsverfahren als Gemeindbedarfsfläche kostenlos erworben hat.

: Gruss pjf


:

: : Hallo
: : Wohne in einer beschaulichen Kleingemeinde in Nordbaden.
: : In meiner Strasse wo ich wohne(Sackgasse) ist gegenüber ein Grosser in die Jahre gekommener Abenteuerspielplatz,der dort seit fast 30 Jahren exestiert.Dieser Spielplatz,der auf Fläche der Gemeinde steht, soll nun zwei Wohnungen zum Opfer fallen und auf einen Platz Hinter den wohnungen auf einen kleinen Spielplatz reduziert werden.
: : Auf diesem Platz stehen auch viele grosse Birkenbäume,Büsche und Sträucher,die dann entfernt werden müssen.
: : Jetzt meine Frage: Müssen diese Bäume(die mehr als 30 Jahre alt sind) dann woanders zurück gebaut werden.Wenn ja,wo und wer Bezahlt das dann?
: : Gibt es eine eine Mindestgrösse für einen Spielplatz?
: : Kann man einen Abenteuerspielplatz einfach so ,,plattmachen''?
: : Würd mich über Antwort sehr freuen.
: : Schöne Grüsse aus dem Nordbaden





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