Re: Verständnis zur LBO: Garage auf Grenze mit Hanglage


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Abgeschickt von Tim am 10 April, 2012 um 16:04:56:

Antwort auf: Re: Verständnis zur LBO: Garage auf Grenze mit Hanglage von Pluto am 10 April, 2012 um 12:43:30:

Hallo, ichbin mir nicht ganz sicher und wollte erst im Steiner Kommentar nachlesen, aber ich meine mich erinnern zu konnen, dass bei bergseitiger Erschliessung das Fundament nicht mitzählt, in den anderen Fällen aber über die Wandhöhen gemittelt wird! Melde mich wohl morgen mit der Antwort...
Gruss, Tim

: : Garage auf Grenze erbaut (Baden Württemberg).
: : Das Gelände ist abfallend. Höhe am Eingang der Garage 3m. Das Gelände fällt um 1m ab. D.h. die Garage am Ende hat eine Höhe von 3m + 1m sichtbares Fundament = 4m Wandhöhe. Länge der Garage = 7,1m.

: : Auszug aus der LBO:"Für die Ermittlung der Wandhöhe nach Satz 1 Nr. 2 ist der höchste Punkt der Geländeoberfläche zugrunde zu legen. Die Grenzbebauung im Falle des Satzes 1 Nr. 1 und 2 darf entlang den einzelnen Nachbargrenzen 9 m und insgesamt 15 m nicht überschreiten."

: : Bedeutet das lt. LBO der Höchste Punkt der Geländeoberfläche hier die 3m sind? Hat das 1m sichtbare Fundament keine Relevanz? Beträgt dann die Gesamtfläche auch nur 7,1m*3m=21,3sqm?

: : Ist die Garage so zulässig?
: Kann jemand hierzu weiterhelfen?




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