Re: Abenteuerspielplatz soll durch zwei Häuser auf Minimalplatz verkleinert werden


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von Bauamt am 10 April, 2012 um 22:12:19:

Antwort auf: Re: Abenteuerspielplatz soll durch zwei Häuser auf Minimalplatz verkleinert werden von Rainer Horn am 10 April, 2012 um 20:05:38:

Mag ja alles sein, aber freiwillig ist eben freiwillig.
Nur weil eine Gemeinde in den 60er Jahren freiwillig einen Spielplatz eingerichtet hatte, wird daraus nicht plötzlich eine Pflicht den Spielplatz für immer zu betreiben.

Und ansonsten verwechseln Sie hier schlicht Politik mit Baurecht.
Warum ein Bürgermeister eine freiwillige Leistung einstellt ist rechtlich schlicht ohne Belang und der Politik zuzuordnen.

Damit Sie hier rechtlich irgendwetwas erreichen können, bräuchten Sie ein Gesetz, welches Ihnen einen Anspruch einräumt.
Wie bereits erwähnt dürfte es aber eine derartige gesetzliche Vorschrift , welche Ihnen ein Recht auf einen öffentlichen Spielplatz einräumt, in aller Regel nicht geben.

Da juristisch wohl nichts zu erreichen ist, bleibt ihnen lediglich der politische Weg. Also wenden Sie sich an Ihre Gemeindevertreter und verschaffen Sie ihrem Anliegen gehör.

: Hallo
: Also dieses Gelände gehört der Gemeinde. 1983 wurde in einer Gemeinderatssitzung beschlossen,dass wenn not ist, und Bauherrn dawären sie diese Länderstücke verkaufen dürfen.Der Abenteuerspielplatz gibt es aber auf diesem Gelände schon seit den 60er!!!! Jahre.!
: Jetzt wird formuliert dass man dieses Gelände ganz schnell braucht um neue Leute in die Gemeinde zu holen, weil jeder, der in der Gemeinde gemeldet ist,als neumitglied,ja dann auch die Infrastrucktur usw.... verbessern würde. Und dieser Platz laut unserem Bürgermeister auf lange sicht die letzten Freie stücke sind die die Gemeinde verkaufen kann. Für mich ist das alles ein schlechter witz. Da ziehen dann 8 Leute ein mit drei Kindern.Wo bitte wird da die Infrastruktur verbessert?




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]