Re: Verständnis zur LBO: Garage auf Grenze mit Hanglage


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Abgeschickt von Tim am 11 April, 2012 um 14:45:51:

Antwort auf: Re: Verständnis zur LBO: Garage auf Grenze mit Hanglage von Pluto am 10 April, 2012 um 12:43:30:

Also,

habe im Sauter nachgeschlagen:
Für die Wandhöhen zählt das Fundament unter dem höchsten Punkt des ursprünglichen Geländes nicht mit (Achtung auf die Höhen der talseitigen Wand), sehr wohl aber für die Wandfläche und die muss unter 25 m^2 liegen!

Gruss.
Tim

: : Garage auf Grenze erbaut (Baden Württemberg).
: : Das Gelände ist abfallend. Höhe am Eingang der Garage 3m. Das Gelände fällt um 1m ab. D.h. die Garage am Ende hat eine Höhe von 3m + 1m sichtbares Fundament = 4m Wandhöhe. Länge der Garage = 7,1m.

: : Auszug aus der LBO:"Für die Ermittlung der Wandhöhe nach Satz 1 Nr. 2 ist der höchste Punkt der Geländeoberfläche zugrunde zu legen. Die Grenzbebauung im Falle des Satzes 1 Nr. 1 und 2 darf entlang den einzelnen Nachbargrenzen 9 m und insgesamt 15 m nicht überschreiten."

: : Bedeutet das lt. LBO der Höchste Punkt der Geländeoberfläche hier die 3m sind? Hat das 1m sichtbare Fundament keine Relevanz? Beträgt dann die Gesamtfläche auch nur 7,1m*3m=21,3sqm?

: : Ist die Garage so zulässig?
: Kann jemand hierzu weiterhelfen?




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