Bauleistungsbeschreibung vs. Vertragszeichnung


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Abgeschickt von lila am 12 April, 2012 um 09:55:53:

Hallo,

wie würde es sich im folgenden Fall verhalten: Es wurde ein Werksvertrag mit einem Festpreis für ein Eigenheim abgeschlossen. Vertragsanlagen sind die Baugenehmigungszeichnungen und Bauleistungsbeschreibung (BLB). In der BLB ist die Ausführung der Geschossdecke als Filigrandecke beschrieben. In den Genehmigungsunterlagen, die ebenso Bestandteil des Werkvertrages sind, ist die Geschossdecke als Stahlbetondecke ausgeführt. Während der Werkplanung stellte sich heraus, dass die Ausführung als Filigrandecke nicht möglich ist. Die Baufirma fordert nun ca. 8.000 EUR für eine Stahlbetondecke. Im Werkvertrag steht aber, dass die BLB vorrang hat. Ist der Nachtrag rechtens? Wie kann man sich einigen? Danke!





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