Bauüberwacher stiller Teilhaber des GU?


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Abgeschickt von merlin am 12 April, 2012 um 13:59:18

Geht man davon aus man hätte ein Haus gebaut mit einem Generalunternehmer (GU) bzw. Bauträger (BT). Dieser vermittelt dem Kunden eine andere selbstständige Firma, die die Bauüberwachung übernimmt und der Kunde erfährt zufällig ein Jahr später, dass der teuer bezahlte Bauüberwacher (BÜ) ein stiller Teilhaber an der Firma des GU/BT ist. Darf der GU/BT und auch der BÜ das überhaupt verschweigen? Gibt es eine Möglichkeit als "belogener" Kunde ( dann hätte er sich die BÜ doch sparen können, wenn diese nicht "objektiv" arbeitet), rechtlich dagegen vorzugehen?

Danke für die Antwort.



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