Abgeschickt von Bauamt am 14 April, 2012 um 21:20:58:
Antwort auf: Schuppen hinter Grenzgarage zulässig? von manello am 14 April, 2012 um 11:22:41:
Ihre Fragen hängen vom Bundesland ab, in dem Sie bauen wollen.
Allerdings wären sie wohl ohne genaue Detailkenntnisse des Baugrundstückes und seiner Bebauung ohnehin nicht zu beantworten.
Z.B. für Bayern:
Genehmigungsfreiheit ergibt sich aus Art. 57 BayBO
Grenzabstand ergibt sich aus Art. 6 BayBO
Sie sollten sich mit derartigen Detailfragen besser direkt an die Genehmigungsbehörde oder einen Architekten/Planer wenden.
: Istsituation: Garage steht direkt auf der Grenze mit einer Fläche von 24,5m².
: Direkt hinter die Garage soll ein Schuppen angebaut werden (Schuppenparallelfläche zur Garagengrenzfläche ca. 9m² (3m lang, 3m hoch).
: Wie weit muß man mit dem Schuppen von der Grenze wegbleiben?
: Braucht man für einen Schuppen eine Baugenehmigung?