Re: Schuppen hinter Grenzgarage zulässig?


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Abgeschickt von Bauamt am 15 April, 2012 um 16:39:12:

Antwort auf: Re: Schuppen hinter Grenzgarage zulässig? von manello am 15 April, 2012 um 11:32:53:

Bezüglich Abstandsflächen

Art. 5 LBauO BW:
http://dejure.org/gesetze/LBO/5.html

Art. 6 LBAUO BW:
http://dejure.org/gesetze/LBO/6.html

: Das Bundesland ist Baden-Württemberg.
: Es handelt sich um ein Mischgebiet:
: GRZ: 0,4m²
: GFZ: 0,7m²
: BMZ: --
: Zahl der Vollgeschosse = Z: II
: Höhe der Baulichen Anlage = H: --

: Abschliessend wird diese Fragestellung natürlich der Genehmigungsbehörde gestellt. Für mich war vorab wichtig, grundsätzliche Informationen einzuholen vor dem Behördengang.




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