Abgeschickt von Bauamt am 15 April, 2012 um 16:39:12:
Antwort auf: Re: Schuppen hinter Grenzgarage zulässig? von manello am 15 April, 2012 um 11:32:53:
Bezüglich Abstandsflächen
Art. 5 LBauO BW:
http://dejure.org/gesetze/LBO/5.html
Art. 6 LBAUO BW:
http://dejure.org/gesetze/LBO/6.html
: Das Bundesland ist Baden-Württemberg.
: Es handelt sich um ein Mischgebiet:
: GRZ: 0,4m²
: GFZ: 0,7m²
: BMZ: --
: Zahl der Vollgeschosse = Z: II
: Höhe der Baulichen Anlage = H: --
: Abschliessend wird diese Fragestellung natürlich der Genehmigungsbehörde gestellt. Für mich war vorab wichtig, grundsätzliche Informationen einzuholen vor dem Behördengang.