Stehfläche


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Abgeschickt von Harald Stellner am 16 April, 2012 um 14:39:13

Moin,
wir bauen und Montieren Geländer. Bei Französischen Geländern haben immer mal wieder die Schwierigkeit die genaue Höhe der Geländer zu ermitteln. Aus Vorsicht bauen und Montieren wir die Geländer recht hoch. Nun kam ein Archi. an und möchte die Geländer tiefer haben. Dabei erklärte er, daß die Prüfordnung für Ingenieure folgendes Vorsieht: Vom höchsten von Personen, gedacht ist dabei an Kinder, zu betretenden Punkt min. 70cm dürfen keine querlaufenden "Kletterhilfen" vorhanden sein. Von der OK des normal zu benutzenden Fußbodens muß die vorgeschriebene Brüstungshöhe eingehalten werden.
So weit so klar, jedoch was bedeutet dies im folgendem Fall? Fußboden 5.OG => Brüstungshöhe 1,10m (HH) vor dem Fenster (Bodentief) ist eine "Stufe" 7cm höher als OKFF, diese Stufe ist 15cm tief, dann kommt darüber die Fensterschwelle mit 9cm und außen eine Fensterbank mit 25cm Tiefe, die 12cm höher ist als OKFF innen. Die 70cm zählen ab Fensterschwelle, so weit ist es klar, Jedoch die Geländerhöhe? Zählt die jetzt ab OKFF, Stufe drinnen oder Fensterbank draußen? Und wenn eine Stufe zählt, wann zählt eine Fläche, für normale Personen, als: "reguler benutzbare Stehfläche"?

Mit freundlichem Gruß

Harald




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