Re: Wohnhaus, Wohnstätte, Gewerbegebiet


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Abgeschickt von Bauamt am 16 April, 2012 um 23:24:30:

Antwort auf: Wohnhaus, Wohnstätte, Gewerbegebiet von Edson Prazeres am 16 April, 2012 um 20:29:58:

Die Konzeption dieses Baugebietes scheint in der Tat recht merkwürdig zu sein. Es könnte sich lohnen, einen Fachanwalt mit Akteneinsicht zu beauftragen und die Erfolgsaussichten einer Normenkontrolle zu prüfen.

Bei der Villa müsste man prüfen, ob eine Genehmigung zum Wohnen erteilt wurde oder die Bewohner dort "nur" widerrechtlich wohnen. Letzteres könnte man der Wirksamkeit des B-Planes nicht entgegenhalten. Allenfalls könnte ein Anspruch rechtlich Betroffener (Gewerbetreibender) darauf bestehen, dass die zuständigen Behörden gegen das widerrechtliche Wohnen vorgehen.

Ob das ungenehmigte Wohnhaus nunmehr genehmigungsfähig ist, müsste man im Einzelfall prüfen. Wenn der B-Plan tatsächlich durch ein Gericht für funktionslos beurteilt werden würde, wäre das Haus ja wieder im Außenbereich und nach §35 BauGB (wieder) nicht genehmigungsfähig.

Im Übrigen wäre generell zu prüfen, ob sich in den beschriebenen Wohnhäusern ggf. Betriebsleiterwohnungen befinden, welche auch im GE zugelassen werden können.

Ansonsten ist anzumerken, dass alle Eigentümer von Grundstücken im GE einen Anspruch auf Gebietserhaltung haben. Somit verletzt jede Baugenehmigung, welche Nutzungen genehmigt, die den Charakter eines GE widersprechen (§8 BauNVO) diese "Nachbarn" in Ihren Rechten und ermöglichen daher Anfechtungsklagen gegen die jeweilige Baugenehmigung (Frist beachten).

Es hängt halt von Ihren Interessen ab. Sind Sie Gewerbetreibender und wollen das GE behalten ? Oder haben Sie eher ein Intersse daran, den B-Plan funktionslos werden zu lassen bzw. ihn durch ein Normenkontrollverfahren für ungültig erklären zu lassen.

: Hallo,

: hier ist eine Begebenheit aus dem fiktiven Örtchen Schilda.
: Man nehme einen Bebauungsplan mit 14 Baugrundstücken, der ein Gewerbegebiet nach § 8 BauNVO festsetzt.
: Zwei Wohnhäuser im landwirtschaftlichen Außenbereich wurden überplant und in den BPlan integriert.
: Ein Wohnhaus hatte bereits bei Überplanung eine Baugenehmgigung, das zweite nicht.
: Nachdem nun 5 Handwerksbetriebe vorhanden waren, kam eine zwei bauplatzgroße Behindertenwohnstätte mit rechtskräftiger Baugenehmigung dazu. Eine als Kosmetikinstitut genehmigte schmucke Villa wird nun von den Eigentümern selbst als Wohnhaus genutzt.
: Somit stehen 5 gewerblich genutzte Einheiten nun 4 Wohneinheiten gegenüber.
: Ist das ungenehmigte Wohnhaus jetzt genehmigungsfähig, weil nun mehrere genehmigte Wohnhäuser im "Gewerbegebiet" stehen?
: Ist der Bebauungsplan (partiell) funktionslos geworden?
: Gibt es zu dieser Problematik vielleicht entsprechende Gerichtsurteile?
: Freundliche Grüße
: Edson





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