Abgeschickt von Moosbart am 17 April, 2012 um 13:16:13
Hallo,
Wie bindend ist eigentlich der Grundriss einer Eigentumswohnung in einem Kaufvertrag? Ganz kongret: Wenn im (von allen Seiten unterschriebenen oder gegengezeichneten) Grundriss als Anhang 2 zum Kaufvertrag zum Beispiel im Bad zwischen Dusche und Wanne eine Glastrennwand eingezeichnet und beschrieben ist, jedoch im Anhang 1 schriftlich keine Erwähnung findet, kann der Bauträger dann einen Aufpreis für die Glastrennwand verlangen? An die Mauern, Fensterausführungen und Türen (z.B. Flügeltür) muss er sich doch auch halten.
Vielen Dank