Re: Gartenhag


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Abgeschickt von Bauamt am 17 April, 2012 um 23:56:17:

Antwort auf: Gartenhag von Beatrice am 17 April, 2012 um 09:43:15:

Ich bin mir nicht sicher, ob ich Ihre Frage richtig verstehe...

Es gibt kein "Niemandsland" zwischen zwei Grundstücken. Da ein Zaun auch keine Dicke von 0 hat, kann er nicht genau auf der Grenze stehen.

Ein Zaun steht also entweder an der Grenze aber vollständig auf Grundstück A, vollständig auf Grundstück B, oder mit jeweils einem Teil auf beiden Grundstücken.

Ohne Ihre Zustimmung als Eigentümer darf der Zaun weder ganz noch teilweise auf Ihrem Grundstück stehen.

Zäune haben juristisch weder eine "schöne" noch eine "häßliche" Seite. Wenn der Nachbar einen Zaun vollständig auf sein Grundstück baut und weder gegen öffentlich-rechtliche Bauvorschriften noch gegen Zivilrecht verstößt, dann spielt es keine Rolle, ob Sie den ganzen Zaun oder nur eine bestimmte Seite des Zaunes schön oder häßlich finden.

Falls der Nachbar den Zaun zumindest teilweise auch auf Ihr Grundstück bauen will, können Sie ja für die dann notwendige Zustimmung Vorgaben zur Gestaltung machen.

: Hallo! Kann mir jemand Auskunft geben? Wenn ein Gartenhag von einem Nachbarn zwischen zwei Grundstücken gestellt wird, darf er dann genau auf die Grenze gestellt werden? Und darf er dann auch den Gartenhag unüblicherweise mit der schönen Seite auf sein Grundstück gerichtet sein? Vielen Dank für eure Hilfe und mit freundlichen Grüssen




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