Einzug VOR Bauzustandsbesichtigung in NRW


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Abgeschickt von David am 22 April, 2012 um 12:02:56

Wie die Überschrift besagt, frage ich mich, was passiert, wenn ich VOR der Bauzustandsbesichtigung in ein Einfamilienhaus einziehe bzw eingezogen bin. (Geldstrafe? Höhe der Strafe?)

Um einen Rahmen zu schaffen, nehmen wir einfach an, das Haus stand schon, war Büro und kein Wohngebäude.
Bauantrag zur Nutzungsänderung ist genehmigt, 2 Etagen von 3 sind fertig, der Schornsteinfeger hat seine Abnahmen gemacht.

Mfg, David



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