Re: Einzug VOR Bauzustandsbesichtigung in NRW


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von David am 22 April, 2012 um 18:36:04

Antwort auf: Re: Einzug VOR Bauzustandsbesichtigung in NRW von Dirk Baumeister am 22 April, 2012 um 17:44:32:

wie wird das bußgeld bemessen (fallbeträge) und in welchen fällen kommt es zur nutzungsuntersagung?

wenn mr x zB schon eingezogen ist und der brief, dass am fiktiven datum 32.13.2155 eine Bauzustandsbesichtigung stattfindet weil behörden meinen dort wohnt schon jeand!?



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]