Re: Baurecht Reformen 2004 und 2005


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Abgeschickt von Wenzel am 13 Februar, 2005 um 17:34:09:

Antwort auf: Baurecht Reformen 2005 von Michael Borik am 11 Februar, 2005 um 18:30:20:

Mit dem Europarechtsanpassungsgesetz Bau (EAG Bau) sind umfassende Neuregelungen im BauGB Mitte 2004 in Kraft getreten. Unter anderem wird die Plan-UP-Richtlinie der EU in nationales Recht umgesetzt, welche die förmliche Umweltprüfung in das Bauleitplanverfahren integriert. Ferner ergeben sich Neuerungen für die Zulässigkeit von Vorhaben (§§ 33, 34 und 35 BauGB), insbesondere für den Einzelhandel, bei der Beachtlichkeit von Fehlern in der Bauleitplanung wie auch bei Umlegungsverfahren und Grundstücksteilungen. Daneben werden die Planungshoheit der Kommunen wie auch die interkommunale Abstimmung gestärkt. Der Referent stellt die gesetzlichen Neuerungen vor und erläutert ihre Auswirkungen für Investoren und Kommunen. Daneben wird über aktuelle Entwicklungen im öffentlichen Baurecht berichtet. Den Schwerpunkt hierbei bildet die Schaffung von Baurecht durch projektbezogene Planungen, insbesondere vorhabenbezogene Bebauungspläne.


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