Re: Erneutes Begutachten gleicher Baumängel


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Abgeschickt von hhausbauer am 25 April, 2012 um 14:11:06

Antwort auf: Re: Erneutes Begutachten gleicher Baumängel von 8000 am 25 April, 2012 um 13:44:01:

: Ohje, da ist nach meiner persönlichen Meinung, die keinen Rat darstellen soll, ein Anwaltsfehler mit im Spiel, denn der RA hätte bereits anfangs dem versicherten Mitbeteiligten den Streit verkünden sollen, dann wäre dieser durch die Streitverkündung an den damaligen Prozessverlauf incl. Gutachten gebunden.

Der Streit WURDE ja im Prozess gegen die Baufirma dem jetzt angeklagten Architekten und Bauleiter in einer Person verkündet.

Unser Anwalt hat uns das auch ursprünglich so erklärt - wir haben ja schon ein Guatachten aus dem Vorprozess, das Gericht wird das Gutachten jetzt nutzen, es wird kein neues Gutachten notwnedig sein - wie gesagt, das hat der Anwalt VOR dem Prozess behauptet, wir haben die Klage gegen den Architekten und Bauleiter NUR deshalb erhoben, weil er zugesichert hat, es wird kein neues Gutachten notwendig sein, weil wir dafür keine finanziellen Mittel haben. Wenn wir wüssten, dass jetzt noch einmal ein genauso teueres (mehrehre zehntausend Euro) Gutachten kommen wird, dann würden wir NICHT klagen.

Das Gericht hat jetzt aber im aktuellen Beweisbeschluss doch beschlossen, ein neues Gutachten anfertigen zu lassen. Unser Anwalt meint: dagegen kann man nichts machen, Gericht kann beliebig oft beliebig viele Gutachten mit beliebigem Umfang anordnen, es gibt keine Rechtsmittel gegen den Beweisbeschluss des Gerichtes - unabhängig davon, dass im Vorprozess dem jetzigen Angeklagten Streit verkündet wurde.



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