Abstand der Fenster zum alten Haus?


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Abgeschickt von Natalie am 25 April, 2012 um 18:03:11

Wir planen in NRW ein Haus neben das alte Haus meiner Tante zu setzen. Da das Grundstueck nicht ausreicht um jeweils drei Meter Abstand einzuhalten, werden wir mit 3,9o Metern an die Giebelseite anbauen, also das Haus wird 9,20 Meter breit, wovon 5,30 Meter nicht an eine Hauswand des alten Hauses heran reichen, also frei stehen und sich 3,90 Meter an die Giebelseite des alten Hauses anlehnen. Das Grundstück soll nicht geteilt werden.
A) wir wollen ein Fertighaus bauen, dort sagte man mir sie könnten dort eine F90 AB Wand herstellen, beim Bauamt sagte man mir, ein Fertighaus können wir nicht nehmen, weil die diese erforderliche Wand nicht herstellen können. Wissen Sie darüber etwas?
B) in dieser F90 AB Wand, die ja mit 3,90 Meter die Giebelseite des alten Hauses berührt undmit 5,30 Meter freistehen ist, möchten wir Fenster hereinbringen, ist das möglich, aufgrund der Tatsache, dass das Grundstück nicht geteilt ist? MAN sagteuns beim Bauamt für die Fenster sollten wir 3,00 Abstand vom Haus der Tante einhalten. Ist das so? Soll man diese 3 meter von der Hauswand des alten Hauses, oder von einem Fenster in der Hauseand des alten Hauseseinhalten?
C)ein Architekt nannte mir folgende andere Möglichkeit. Man würde das Grundstueck teilen und würde eine Doppelhaushaelfte genau aufdie Grenze bauen( 1 Meter von dem haus der Tante entfernt) . Er würde das Bauamt überzeugen, dass für das nun andere Grundstück, aufdem das Haus meiner Tante steht eine Baulast eingegangen werden müsse, was bedeuten würde, sobald man das Haus der Tante baulich verwaendern würde ( geplant in etwa 20 Jahren) man dann dieses alte Haus abreißen müsse und eine zweite Doppelhaushalte an die derzeit geplante erste Doppelhaushalte anbauen müsse. Ist das eine Möglichkeit jetzt eine erstedoppelhaushaelfte genau auf die Grenze (1meter von dem Haus der Tante entfernt) hinzusetzen? Geht das gesetzlich?
Vielen Dank,





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