Re: Erneutes Begutachten gleicher Baumängel


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Abgeschickt von hhausbauer am 26 April, 2012 um 06:48:46

Antwort auf: Re: Erneutes Begutachten gleicher Baumängel von 8000 am 25 April, 2012 um 15:00:21:


Da ich diese Fragen auch in einem anderen Forum eingestellt habe und dort auch etwas Konkreteres zu den Mängeln am Haus geschrieben habe, so möchte ich das hier auch mitteilen, vielleicht hilft es weiter.

In dem Gutachten aus dem Vorprozess heisst es u.a. - ich zitiere:

"Die am Bau festgestellten Ausführungsmängel am Mauerwerk der Außenwände
(unzureichende Vermörtelung der Lagerfugen) lassen eine Einordnung des Mauerwerks in
die für diese Art des Mauerwerks geltende Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung nicht
mehr zu. Daraus ergibt sich insbesondere, dass dem Mauerwerk keine gesicherten Werte für
die Tragfähigkeit zugeordnet werden können."

Was soll hier bei einer erneuten Begutachtung herauskommen? Z.B. die Aussage "Das Mauerwerk erfüllt jetzt die geltende Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung"? Wer bestimmt dann, welche der beiden Aussagen richtig ist, ein weiteres "Obergutachten", welches die Bauherren wieder bezahlen müssen?

Wir haben ein Mauerwerk bestellt, welches der Allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung entspricht, dieses möchten wir bekommen - wir haben den Statiker, Bauleiter und die Baufirma auch mit echtem Geld bezahlt, nicht mit solchem, welches den Anforderungen an echtes Geld nur teilweise oder gar nicht entspricht.

Wo liegt da für das Gericht ein Problem? Wenn Sie ein normales Auto bestellen und ein Auto bekommen, wo schon die Statik der Karosserie nicht den gültigen Normen entspricht, tragende Teile der Karosserie eindeutig zu schwach hergestellt sind und Sie mit einem solchen Auto nicht durch den TÜV kommen - dann wird das Gericht auch jahrelange Gutachten einfordern? Und müssen Sie als Besteller des Autos in jahrelangen Gutachten dem Fahrzeugbauer erklären lassen, wie ein Fahrzeug entsprechend den Normen und Zulassungen auszusehen hat? Oder sagt das Gericht einfach - der Fahrzeugbauer muss Ihnen ein neues Auto, welches den Normen und Zulassungen entspricht, liefern?



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