Re: hausumbau


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 01 Mai, 2012 um 15:00:31

Antwort auf: Re: hausumbau von Bauamt am 29 April, 2012 um 11:18:59:

Es dürfte auch in Bayern der Brandschutz (Art. 12) und die Abstandflächenvorschriften (Art. 6) gegen Fenster an der Grenze sprechen. Selbst wenn die Änderung des Gebäudes durch neue Fenster nicht genehmigungspflichtig wäre, dürften keine Zustände damit eintreten, die eine Gefahr auslösen oder gegen andere Vorschriften verstoßen. Ein Fenster ohne Brandschutzanforderungen in weniger als 2,50 m Abstand zur Grenze dürfte immer als konkrete Gefahr eingestuft werden.

: Also zumidnest in Bayern kenne ich keine öffentliche(!) Bauvorschrift, welche dagegen sprechen würde.

: Man könnte allenfalls prüfen, ob ein Haus so nahe an der Grundstücksgrenze zulässig, bzw. (noch) angreifbar wäre.

: Privates(!) Nachbarrecht könnte evtl. dagegen sprechen, aber Zivilrecht wird nicht von Bauämtern durchgesetzt.
: Sie sollten also in das Nachbarrecht ihres Bundeslandes schauen.
: Sie können natürlich auch einfach bei ihrem zuständigen Bauamt anfragen, ob nicht doch ein Verstoß gegen öffentliche Bauvorschriften (Abstandsflächen) vorliegt.

: : ..........eher nicht, aber wenn Sie nicht zeitnah etwas dagegen machen verlieren Sie Ihr Abwehrrecht so dass es dann bleiben kann wenn die Baubehörde nichts unternimmt

: : : darf ein nachbar bei einerentfernung von 1,5m zu meinen grundstück ein fenster einsetzen?




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