Re: Aufteilungsfrage


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 01 Mai, 2012 um 15:09:39

Antwort auf: Re: Aufteilungsfrage von P. Lahm ;-) am 30 April, 2012 um 21:41:59:

Für eine solche bauliche Situation dürfte es eigentlich gar keine Genehmigung geben.

Bauen auf anderleuts Grundstück wäre nicht zulässig und könnte höchstens durch eine Vereinigungsbaulast kompensiert werden.


: Wie ist das denn in der Baugenehmigung damals geregelt worden? Die Regelung sollte man kennen und die neue Planung ggf. darauf abstellen.

:
: : Hallo allerseits ! Wir stehen kurz vorm Hauskauf und haben noch einige Fragen ! Darunter diese :

: : Und zwar kaufen wir das Haus meiner Oma , woran damals mein Onkel gebaut hat ! Dieser hat direkt an das Haus meiner Oma gebaut. Das heißt wir haben einen durchgang wo sich unser Eingang befindet. Über diesem Durchgang hat mein Onkel angebaut also auf dem Grundstück meiner Oma. Jetzt gibt es krach , da meinem Onkel wohl klar geworden ist das ca 1/4 seines Hauses auf dem Grundstück meiner Oma steht. Er forderte schon ein Wegerecht welches wir aber ablehnten da er ja sonst bei uns ständig durch den durchgang laufen "könnte". Jetzt meine eigentliche Frage was währe in diesem Fall die wohl best mögliche lösung für beide Parteien ? Habe mal ein Bild von der Aufteilung hochgeladen. Das blaue ist unser Grundstück , das rote meines Onkels. Der Rote strich welcher ins blaue geht ist der überbau auf unserem durchgang ! Schonmal danke im voraus ! mfg. Thomas. Hier das Bild : http://s7.directupload.net/file/d/2873/a9ltt63n_jpg.htm




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