Vollgeschossigkeitsbegriff HBO


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Abgeschickt von Andreas Teutsch am 02 Mai, 2012 um 16:19:59

Gem §2 Abs.4 Satz 2 sind Vollgeschosse oberirdische Geschosse, die eine Höhe von mindestens 2,30 m haben.
Die Höhe wird von O.K. Rohfussboden bis O.K. Rohfussboden des darüberliegenden Geschosses gemessen.
Kann man bei unterschiedlichen Raumhöhen von der mitteleren Geschosshöhe ausgehen? Im konkreten Fall habe ich keinen Keller geplant und im EG ca. 75% der Grundfläche 2,16 m Höhe für Garage und Nebenräume, der Rest für mein Büro liegt bei 2,66 m Höhe: somit bin ich im Mittel bei 2,285 m.
Gruß Andreas





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