Re: Gemeindliche Zustimmung ersetzen


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Abgeschickt von Bauamt am 03 Mai, 2012 um 23:04:40:

Antwort auf: Gemeindliche Zustimmung ersetzen von Spargeltarzan am 29 April, 2012 um 16:06:00:

Die Frage ist eigentlich unlogisch.
Das gemeindliche Einvernehmen kann bereits dem Wortsinn nach nur dann ersetzt werden, wenn die Gemeinde ihr Einvernehmen verweigert hat. Dann ersetzt eben das Landratsamt die gemeindliche
Zustimmung und erteilt gegen den Willen der Gemeinde die Genehmigung.

In ihrem Fall hat die Gemeinde ja ihr Einvernehmen (=Zustimmung) erteilt. Es gibt also nichts zu ersetzen.

Ihre Frage zielt wohl eher darauf ab, on ein Landratsamt eine Baugenehmigung ablehnt, obwohl die Gemeinde ihr Einvernehmen erteilt hat.
Und da kann man nur sagen, dass dies regelmäßig vorkommt.
Ob dies auch in ihrem Einzelfall zu befürchten ist, kann hier ohne Kenntnis ihres Bauvorhabens und den Details der notwendigen Befreiung niemand beurteilen.

Etwas anderes würde gelten, wenn es sich um eine kreisfreie Stadt handelt, bzw. ihre Gemeinde gleichzeitig die Aufgaben einer unteren Bauaufsichtsbehörde übertragen wurden. In diesem Fall gibt es überhaupt kein gemeindliches Einvernehmen und somit kann/muss auch nichts ersetzt werden.

: Hi,

: für einen Antrag auf Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplans wurde ein Grund formuliert, der nicht nur für das konkrete Grundstück, sondern für viele Grundstücke in der Art formuliert werden kann. Das gemeindliche Einvernehmen wurde gegeben. Die Gemeindeversammlung hat mit Mehrheit dafür gestimmt.

: Kommt es in der Praxis vor, dass das Bauamt die Zustimmung ersetzt und ablehnt? Ggf. mit dem Hinweis, die Gemeinde möge den B-Plan ändern?

: Grüße!





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