Abrisshaus oder Wohnhaus


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Abgeschickt von Matze am 04 Mai, 2012 um 14:56:21


Wenn ein eigentliches Abrisshaus als Wohnhaus angeboten wird es aber trotzdem in sehr schlechtem Zustand(massive Baumängel, Feuerschutzwand fehlt, Keller nass, tragende Wände sind entfernt worden, die Fläche, die als Wohnraum ausgewiesen wird hat nur knapp 2m Raumhöhe) ist, darf eine Immogesellschaft das?
Meiner Meinung nach gilt solch eine Fläche mit solch geringer Raumhöhe doch nicht als Wohnfläche oder? Ich hatte da in Verordnungen und Baugesetz Baden Württemberg mal was gelesen.
Wie könnte man den Preis drücken, wie könnte man auf die Immobiliengesellschaft einwirken, was könnten rechtliche Konsequenzen für diese sein? Z

Vielen Dank vorab für Eure Hilfe.




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